Wie kann ich eine erhöhte pauschale Geldstrafe anfechten?
Um dagegen Einspruch einzulegen, haben Sie eine Frist von 90 Tagen, wenn es sich um einen Verkehrsverstoß handelt.
Handelt es sich hingegen nicht um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (z. B. illegale Müllablagerung, nächtliche oder tagsüber verursachte Ruhestörung usw.), beträgt die Frist 30 Tage.
Sie können Ihren Einspruch auf folgende Weise einlegen:
Auf dem Postweg, indem Sie das „Beschwerdeformular“, das Sie mit Ihrem erhöhten Bußgeldbescheid erhalten haben, ausfüllen und zusammen mit den geforderten Belegen einsenden.
Damit Ihre Anfechtung zulässig ist, müssen Sie sie zwingend per Einschreiben mit Rückschein an die Bearbeitungsstelle senden, die im Kasten „Praktische Modalitäten für die Anfechtung“ aufgeführt ist.
